AGB

AGB von:

Plaza Inmobiliaria

Inhaber: Christian Herzig

Calle Caballos Fufos 20

38770 Villa y Puerto de Tazacorte / Spanien

NIF: X-8094216-X

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB):

1. Tätigkeit: Unser Aufgabengebiet erstreckt sich auf die Vermittlung von Immobilien auf La Palma / Spanien

2. Gebühr: Eine Provision fällt an, wenn durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Kauf – oder Optionsvertrag zu Stande kommt. Ein Provisionsanspruch kommt auch dann zu Stande, wenn aufgrund unserer Tätigkeit Vertragsparteien direkt in Verhandlung treten. Wir können für beide Parteien Vertragspartei provisionspflichtig tätig sein. 

3. Gebührenhöhe: Bei Vermittlung von Immobilien und Gewerbebetrieben sind 3% der Realkaufsumme (Minimum 1.800,-Euro) + I.G.I.C. (kanarische MWST.) fällig.  Bei Abschluss eines Vorvertrages (z.B. Kaufoption) sind 1,5% der Provision innerhalb 5 Werktagen nach Unterzeichnung zu zahlen, die restlichen 1,5% sind beim notariellen Kaufvertrag fällig und innerhalb der folgenden 5 Werktage nach Notartermin zu zahlen. Sowohl Käufer und Verkäufer sind zu je 3% Provisionpflichtig und haben diesen Betrag an Plaza Inmobiliaria bei Unterzeichnung des Kaufvertrages zu entrichten.

4. Vorbehalt: Sämtliche Angebote, Maße und Preise erfolgen auf der Grundlage der Auskünfte des jeweiligen Anbieters nach bestem Wissen und Gewissen sowie freibleibend und unter dem Vorbehalt des Irrtums. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit.

5. Anerkennung der AGB´s: Mit der Annahme unserer Angebote, sowie mit der Erteilung eines Vermittlungsauftrages  erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

6. Vertraulichkeit: Für uns ist Vertraulichkeit oberstes Gebot. Deshalb  sind sowohl der Käufer und Verkäufer angehalten alle Ihnen Bekannten Kontaktdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Umfang der Tätigkeit: In unserer Gebühr sind sämtliche Tätigkeiten rund um die Abwicklung des Immobilienkaufs enthalten, von der Vermittlung bis zur Unterschrift beim Notar. Anfallende Gebühren oder Honorare bei Behörden, Rechtanwalt, Architekt, Notar usw. sind nicht in unserer Provision enthalten und müssen vom Käufer oder Verkäufer bezahlt werden.

7. Pflichten: Die Firma plaza inmobiliaria ist gegenüber Käufer und Verkäufer verpflichtet den aktuellen Stand der jeweiligen Immobilie mitzuteilen. Der Verkäufer hat die Firma Plaza Inmobiliaria unverzüglich zu unterrichten, beim Verkauf seines Objektes oder bei Änderungen die für den Verkauf wichtig sind. Der Käufer hat die Firma Plaza Inmobiliaria   zu unterrichten, wenn sich bei seinen Kaufabsichten Änderungen eintreten.

8. Gerichtsstand 38760 Los Llanos de Aridane, Spanien. Anwendbares Recht ist das Recht des Königreichs Spanien.