Nach dem Kauf: Wasser und Stromummeldung

Nach dem Kauf: Wasser und Stromummeldung in Spanien

Nach dem Kauf erfolgt die Ummeldung:

Gerne sind wir Ihnen behilflich, das Wasser und den Strom umzumelden. Wasser wird hier amtlicherseits nur einmal im Quartal umgemeldet. Hin und wieder klappen diese Ummeldungen seitens des Wasserunternehmens oder Stromunternehmens nicht ad hoc: mitunter müssen unvorhergesehen je nach Lage des Grundstückes noch Unterlagen nachgereicht werden. Dementsprechend sollten Sie dies bitte berücksichtigen. Außerdem ist es sinnvoll, eventuelle Überschneidungen kostentechnischer Art zwischen Käufer / Verkäufer im Voraus ( beispielsweise im VK Ihres Objektes oder mittels Absprache ) einzuplanen. Hiermit sind keine offenen Forderungen mit großen Beträgen gemeint. Hier handelt es sich um die Rechnungen, die nach dem Kauf Ihnen zugestellt werden und den Zeitraum – meist mit Leerstand – der letzten 2-3 Monate vor dem Kaufdatum betreffend. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Ablesungen nur seitens des Anbieters – nicht von uns! verbindlich durchgeführt werden können. Wasserstandsübermittlungen, wie in Deutschland üblich, Ihres Zählers persönlicher Natur werden somit nicht immer berücksichtigt und es liegt nicht in unserer Verantwortung, Ablesungen durchzuführen. Dies gilt für Käufer, als auch für Verkäufer. Wir sind Ihnen behilflich bei der Ummeldung, Verpflichtungen finanzieller Art sind vom Käufer und Verkäufer zu tragen. Eventuelle Streitigkeiten lassen sich also gut vermeiden, wenn eingeplant und vorher abgesprochen ist, dass der Verbrauch post Kaufdatum und Übernahme des Objektes von der einen oder anderen Partei getragen / ausgegelichen wird. Und man gelassen damit umgeht, dass es hier auf der schönen Insel einige Zeit dauern kann, bis die nötigen Formalitäten erledigt sind. Wir bitten Sie daher, entspannt zu bleiben bei diesem Thema.
Um für Sie einen Termin bei der spanischen Wasserversorgung oder des Stromanbieters zu vereinbaren und diesen für Sie wahrzunehmen, benötigen wir folgende Unterlagen:
– eine Vollmacht, die Sie in unserem Büro oder auch per E-Mail unterzeichnen können
– Kopie Ihres Ausweises
– Kopie Ihrer Bankbestätigung
– N.I.E. Nummer
– Kopie Ihrer Anmeldebestätigung im neuen Objekt
– eine/ die letzte/vorletzte Abrechnung Ihres neuen Objektes

Hier können Sie uns erreichen.

Plaza InmobiliariaChristian Herzig

Unsere Öffnungszeiten im Büro sind: Mo - Fr 10.00h - 12.00h